Zwei befreundete Juristen. Eines Tages kommt der eine dahinter, dass ihn seine Frau mit dem anderen betruegt. Er stellt den Freund zur Rede und meint: "Da das Delikt im vorderen Zimmer mit Blick auf See begangen wurde, waere in diesem Falle das Seerecht anzuwenden, das da besagt: Wer in fremden Gewaessern fischt, dem ist die Rute abzunehmen." Darauf der andere: "Der Tatbestand ist richtig, nur die Oertlichkeiten stimmen nicht. Da es sich im hinteren Zimmer mit Blick auf die Berge zugetragen hat, ist das Landrecht anzuwenden, welches besagt: Wer auf fremdem Boden saet, dem ist wohl der Samen zu vergueten, die Frucht jedoch gehoert dem Eigentuemer!"
